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Pflege und digitales Ausfallmanagement

Springerpool oder Leiharbeit? Der Kostenvergleich für Kliniken ab 2027.

5. Oktober 2026·Verfasst von Constanze Büchner
Pflegekraft und Pfleger in blauer Dienstkleidung hocken nebeneinander in einem hellen Klinikflur und blicken in die Kamera

Leiharbeit in der Pflege kostet Krankenhäuser im Schnitt rund 92 % mehr als festangestelltes Personal (DKI, Bezugsjahr 2022). Das Pflegebudget erstattet davon nur den Anteil bis zum Tariflohn. Ab 2027 wird das Pflegebudget zusätzlich gedeckelt, und Mehrkosten über dem vereinbarten Budget werden nicht mehr ausgeglichen.

Für viele Kliniken war Leiharbeit in den letzten Jahren teuer, aber notwendig. Mit der Deckelung des Pflegebudgets ändert sich die Rechnung grundlegend: Jeder Euro über dem Budget geht direkt aufs Ergebnis. Ein eigener Springerpool wird damit vom Personalthema zur wirtschaftlichen Frage. Dieser Beitrag zeigt, was Leiharbeit wirklich kostet, was das Pflegebudget erstattet und wie sich ein interner Pool dagegen rechnet.

Was kostet Leiharbeit in der Pflege wirklich?

Laut einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 319 Krankenhäusern lagen die Personalkosten für Leiharbeitskräfte 2022 im Durchschnitt um 92 % über denen vergleichbarer festangestellter Mitarbeitender. Eine Leiharbeitskraft kostet also fast doppelt so viel wie eine eigene Pflegekraft.

Der Stundensatz ist aber nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen Kosten, die in keiner Rechnung der Agentur stehen:

  • Vermittlungsentgelte, wenn eine Leiharbeitskraft ins Haus wechselt
  • Einarbeitung: Externe Kräfte kennen weder Station noch Abläufe. Rund 80 % der Kliniken in der DKI-Umfrage berichten von Qualitätseinbußen durch häufige Wechsel.
  • Koordination: Anfragen, Absprachen und Abrechnung binden Zeit von Leitungskräften.
  • Stimmung im Team: Ebenfalls rund 80 % der Kliniken nennen Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitskräften.

In Euro heißt das: Eine erfahrene Pflegefachkraft nach TVöD-P (Entgeltgruppe P 8, Stufe 4) kostet ein Krankenhaus einschließlich Arbeitgeberanteilen rund 32 € pro Stunde. Mit dem durchschnittlichen Aufschlag laut DKI wären es für eine vergleichbare Leiharbeitskraft rund 61 €. Wie diese Werte berechnet sind, steht im Rechenbeispiel weiter unten.

Dazu kommt ein Punkt, der in keiner Kostenrechnung auftaucht. Martina Kringe, Pflegedirektorin des Immanuel Krankenhauses Berlin, sagt dazu: „Eine Leasingkraft kann nicht ohne ausreichend Stammpersonal eingesetzt werden, um die Patientensicherheit zu wahren.“ Leiharbeit ersetzt also keine Stammbelegschaft, sie setzt sie voraus.

Die DKI-Zahl zu den Mehrkosten stammt aus dem Jahr 2022, eine neuere bundesweite Erhebung dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. Aktueller sind die Zahlen zum Umfang: Laut Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) lag der Anteil der Leiharbeit im Pflegedienst der Krankenhäuser 2024 bei 3,7 %, das sind rund 13.000 Leiharbeitskräfte. 2023 waren es noch 4,2 %, der erste Rückgang nach Jahren des Anstiegs. Günstiger geworden ist Leiharbeit dadurch nicht: Laut dem Benchmark Pflegebudget von PwC, der auf InEK-Daten von 1.053 Krankenhäusern beruht, stiegen die Leasingkosten pro Vollkraft von 2020 bis 2023 um 18 %.

Über alle Pflegeberufe hinweg, also Krankenhaus und Altenpflege zusammen, zeigt sich derselbe Trend noch deutlicher. Laut Bundesregierung waren Ende August 2025 rund 31.500 Leiharbeitskräfte in Pflegeberufen tätig, das sind 1,8 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesen Berufen. Auf dem Höchststand im August 2023 waren es noch 2,5 %.

Aufschlussreich ist der Blick auf die Gehälter: Ende 2024 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von Leiharbeitskräften in Pflegeberufen bei 4.172 Euro, kaum mehr als die 4.124 Euro aller Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen über alle Qualifikationsniveaus hinweg. Die Gruppen sind nicht exakt vergleichbar, der Abstand ist aber klein. Das legt nahe, dass der hohe Preis der Leiharbeit nur zu einem kleinen Teil bei den Pflegekräften ankommt.

Springerpool und Leiharbeit im direkten Vergleich.

Ein interner Springerpool ist nicht kostenlos, aber er arbeitet mit eigenem Personal zu Tarifkonditionen. Das ist der entscheidende Unterschied.

Kriterium Leiharbeit Interner Springerpool
Kosten im Schnitt rund 92 % über festangestelltem Personal (DKI, 2022) Tariflohn, je nach Modell plus Poolzulage (zum Beispiel 200 bis 800 € im Monat) oder Einspringprämie, dazu Koordination
Erstattung über das Pflegebudget nur bis Tarifniveau, Aufschläge trägt das Haus Personal am Bett grundsätzlich erstattungsfähig
Reaktionszeit Anfrage bei der Agentur, oft mit Vorlauf offene Dienste gehen direkt an verfügbare Poolkräfte
Kenntnis von Haus und Station externe Kräfte müssen eingearbeitet werden Poolkräfte kennen Haus, Abläufe und Teams
Planbarkeit abhängig vom Angebot am Agenturmarkt Verfügbarkeiten der eigenen Mitarbeitenden sind bekannt
Wirkung auf das Team häufig Konflikte mit der Stammbelegschaft Einspringen wird freiwillig, fair verteilt und vergütet
Steuerung wenig Einblick in Auswahl und Einsatz Einsätze, Anfragen und Kosten sind auswertbar

Auch der Pool hat Grenzen. Er braucht eine gewisse Größe, eine klare Dienstvereinbarung und Mitarbeitende, die freiwillig mitmachen. Sehr kurzfristige Spitzen oder seltene Spezialqualifikationen deckt er nicht immer ab. Leiharbeit verschwindet deshalb selten ganz. Das Ziel ist, sie von der Regel zur Ausnahme zu machen. Dabei hilft zusätzlich ein internes Ausfallmanagement: Offene Dienste gehen zuerst an das ganze eigene Team, auch an Mitarbeitende außerhalb des Pools, bevor eine Agentur angefragt wird.

Was ist eine Poolzulage?

Eine Poolzulage ist ein Gehaltsaufschlag für Mitarbeitende im Springerpool. Nicht jede Klinik zahlt sie: Manche Häuser setzen stattdessen auf Prämien pro Einsatz oder auf Vorteile wie Wunschdienste. Sie gleicht aus, dass Poolkräfte flexibler arbeiten als ihre Kolleginnen und Kollegen mit fester Station: Sie wechseln zwischen Stationen, arbeiten sich immer wieder neu ein und übernehmen häufig kurzfristig Dienste.

In der Praxis gibt es vor allem vier Formen, die oft kombiniert werden:

  • Monatliche Pauschale: ein fester Betrag für alle im Pool. Das Klinikum Esslingen zahlt zum Beispiel je nach Einsatzbereich und Arbeitszeit 200 bis 800 € im Monat.
  • Höhere Eingruppierung: Poolkräfte werden übertariflich eingruppiert.
  • Prämie pro Einsatz: ein Betrag für jeden kurzfristig übernommenen Dienst.
  • Ausgleich in Zeit: zusätzliche freie Tage, etwa für gearbeitete Wochenenden.

Poolzulagen werden meist hausintern vereinbart, in der Regel über eine Dienstvereinbarung mit Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung. Davon zu unterscheiden ist die Einspringprämie: Sie erhalten Mitarbeitende, die nicht im Pool sind, wenn sie aus dem Frei einspringen.

Auch mit Zulage bleibt ein eigener Pool in aller Regel deutlich günstiger als Leiharbeit. Das zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.

Was erstattet das Pflegebudget heute?

Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen wird über das Pflegebudget nach § 6a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) finanziert. Das gilt auch für Springerkräfte, soweit sie dort eingesetzt werden.

Bei Leiharbeit zieht das Gesetz eine klare Grenze: Anerkannt wird nur der Teil der Vergütung, der dem tariflichen Entgelt für festangestelltes Personal entspricht. Alles darüber, einschließlich der Vermittlungsentgelte, wird nicht im Pflegebudget berücksichtigt. Diese Mehrkosten trägt das Krankenhaus schon heute selbst.

Bei einem Aufschlag von rund 92 % heißt das vereinfacht: Fast die Hälfte dessen, was eine Leiharbeitsstunde kostet, bleibt beim Haus hängen.

Was ändert sich ab 2027?

Ab 2027 wird das Pflegebudget gedeckelt. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, es ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Die neuen Regeln zum Pflegebudget gelten ab dem Budget 2027.

Die wichtigsten Änderungen für Kliniken:

  • Bindung an das Vorjahr: Das Pflegebudget setzt auf dem Vorjahresbudget auf und darf grundsätzlich nur um den Veränderungswert wachsen. Dieser entspricht der Veränderungsrate nach § 71 SGB V (oft Grundlohnrate genannt), für 2027 bis 2029 jeweils abzüglich eines Prozentpunkts. Ausnahmen gelten unter anderem für Personalvorgaben aus Bundesgesetzen oder Richtlinien.
  • Kein Ausgleich mehr nach oben: Liegen die tatsächlichen Pflegepersonalkosten über dem vereinbarten Budget, werden die Mehrkosten nicht mehr ausgeglichen. Liegen sie darunter, sinkt das Budget im Folgejahr.
  • Pflegeentlastende Maßnahmen: Ihre zusätzliche Finanzierung wird schrittweise abgebaut. Für 2027 sinkt das Ausgangsbudget um 86 % des dafür vereinbarten Betrags, 2028 und 2029 folgen weitere Abzüge.
  • Tarifsteigerungen: Wurde für Tarifsteigerungen eine Erhöhungsrate vereinbart, steigt das Pflegebudget im Folgejahr nur noch um die Hälfte dieser Rate.

Was das für Leiharbeit bedeutet: Bis einschließlich 2026 wurden Abweichungen zwischen vereinbarten und tatsächlichen Pflegepersonalkosten im Nachhinein ausgeglichen, in beide Richtungen. Ab 2027 trägt das Haus Kosten über dem vereinbarten Budget selbst. Für Leiharbeit heißt das: Der Aufschlag über Tarif war schon bisher nicht erstattungsfähig. Ab 2027 kann zusätzlich auch der tarifliche Anteil zum Problem werden, wenn die Personalkosten insgesamt über dem gedeckelten Budget liegen.

Warum 2026 entscheidend ist: Ausgangspunkt für das gedeckelte Budget 2027 ist das Pflegebudget 2026, alle Folgejahre bauen darauf auf. Was ein Haus jetzt an eigenem Personal und eigenen Strukturen aufbaut, bestimmt den finanziellen Rahmen der Folgejahre.

Rechenbeispiel: eine Station, ein Jahr.

Angenommen, eine Station deckt im Monat 20 Schichten à 8 Stunden über Leiharbeit ab, also 1.920 Stunden im Jahr. So sieht die Rechnung aus, wenn diese Stunden stattdessen über einen internen Pool besetzt werden:

Position Leiharbeit Interner Springerpool
Kosten pro Stunde rund 61 € rund 32 €
Stunden pro Jahr 1.920 1.920
Kosten pro Jahr rund 117.000 € rund 61.000 €
davon über das Pflegebudget erstattungsfähig nur bis Tarifniveau, rund 61.000 € rund 61.000 €
nicht erstattungsfähiger Aufschlag rund 56.000 € keiner

Beispielrechnung, keine Prognose. Annahmen: Pflegefachkraft nach TVöD-P, Entgeltgruppe P 8, Stufe 4 (4.075,58 € im Monat, Tabelle ab 01.05.2026), 38,5 Wochenstunden, Arbeitgeberkosten pauschal mit dem Faktor 1,3 auf das Bruttoentgelt (Sozialversicherung, Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung). Für Leiharbeit der durchschnittliche Aufschlag von 92 % laut DKI. Als erstattungsfähiger Anteil der Leiharbeit sind vereinfachend die Kosten einer vergleichbaren festangestellten Kraft angesetzt. Eine Poolzulage ist nicht eingerechnet. Selbst mit 800 € im Monat, dem oberen Ende üblicher Zulagen, bliebe für diese knapp eine Vollzeitstelle eine Ersparnis von rund 46.000 € im Jahr.

In diesem Beispiel zahlt die Station für Leiharbeit rund 56.000 € im Jahr, die kein Pflegebudget je erstattet. Das ist fast so viel, wie eine zusätzliche eigene Vollzeitkraft in dieser Entgeltgruppe kostet (rund 63.500 € im Jahr). Ab 2027 kommt hinzu, dass auch der erstattungsfähige Teil nur noch innerhalb des gedeckelten Budgets finanziert ist.

Welches Poolmodell passt zu welchem Haus?

Im Krankenhaus haben sich vier Grundmodelle etabliert:

  • Zentraler Springerpool: Eine zentrale Poolleitung setzt Springerkräfte hausweit nach Qualifikation ein.
  • Cluster- oder Bereichspool: Ausfälle werden innerhalb benachbarter Stationen oder fachlich verwandter Bereiche ausgeglichen.
  • Verbund- oder Standortpool: Mehrere Standorte eines Trägers teilen sich einen gemeinsamen Personalpool.
  • Pool-GmbH: Eine eigene Gesellschaft organisiert den Pool für einen Träger oder Verbund.

Welches Modell sich für Ihr Haus eignet, hängt weniger von der Rechtsform ab als von der Steuerung. Einen ausführlichen Vergleich der vier Modelle finden Sie im Springerpool Report 2026.

Was jetzt zu tun ist.

Die Budgets für 2027 werden jetzt geplant. Vier Schritte, die sich vorher lohnen:

  1. Leiharbeit der letzten zwölf Monate auswerten: Wie viele Schichten, auf welchen Stationen, zu welchen Kosten? Und welcher Anteil davon wurde nicht über das Pflegebudget erstattet?
  2. Das Budget 2027 realistisch planen: mit dem Leiharbeitsanteil, den Sie tatsächlich erwarten, nicht mit dem, den Sie sich wünschen.
  3. Potenzial im eigenen Haus prüfen: Wie viele Mitarbeitende wären bereit, gegen Zulage oder Prämie und mit fairen Regeln zusätzliche Dienste zu übernehmen?
  4. Den Pool steuerbar machen: Ein Pool, der über Telefonlisten läuft, bleibt eine Notlösung. Erst wenn Verfügbarkeiten, Anfragen und Einsätze sichtbar sind, ersetzt er Leiharbeit planbar.

Praxisbeispiel: Immanuel Krankenhaus Berlin

Das Immanuel Krankenhaus Berlin mit den Standorten Wannsee und Buch setzt auf einen Flexpool und das digitale Ausfallmanagement von CrewLinQ. So beschreibt es die Klinik in einer Meldung vom Juli 2024: Offene Dienste gehen zuerst an die eigenen Mitarbeitenden. Erst wenn nach 24 Stunden niemand intern den Dienst übernimmt, wird auf Leasingkräfte zurückgegriffen. Laut Klinik konnte der Bedarf an Leasingkräften damit um 30 bis 40 Prozent reduziert werden.

„Ein großer Vorteil ist, dass nicht mehr hinterhertelefoniert werden muss, um herauszufinden, wer eine Schicht übernehmen kann“, sagt Pflegedirektorin Martina Kringe. Marco Alt, pflegerischer Bereichsleiter, beschreibt das eigentliche Problem so: „Unser größtes Problem sind nicht die offenen Stellen, sondern die Ausfälle.“

Ein Nebeneffekt: „Wir haben es auch geschafft, dass drei Mitarbeitende sich für unser Haus entschieden haben, nachdem sie durch Leasingfirmen bei uns eingesetzt wurden“, so Kringe.

Wie das Poolmanagement mit CrewLinQ in der Praxis aussieht, zeigen wir Ihnen gern in einer Live-Demo.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Leiharbeit und Springerpool.

Teilweise. Erstattet wird nur der Anteil der Vergütung, der dem Tariflohn festangestellter Pflegekräfte entspricht. Aufschläge darüber und Vermittlungsentgelte trägt das Krankenhaus selbst.

Ab 2027 ist das Pflegebudget an das Vorjahr gebunden und darf nur begrenzt wachsen. Kosten über dem vereinbarten Budget werden nicht mehr ausgeglichen. Das Risiko teurer Personallösungen liegt damit vollständig beim Haus.

Das hängt vom Leiharbeitsanteil ab. In kleineren Häusern fallen schon wenige Leiharbeitsschichten im Budget ins Gewicht. Kleinere Häuser starten meist mit einem Cluster- oder Bereichspool für benachbarte Stationen. Wie Ausfallmanagement grundsätzlich funktioniert, lesen Sie im Beitrag Ausfallmanagement in der Pflege. Mehr zu unseren Lösungen für Kliniken finden Sie unter Krankenhaus.

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